{"id":143,"date":"2023-06-05T16:29:49","date_gmt":"2023-06-05T14:29:49","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.isleofsummer.de\/?page_id=143"},"modified":"2026-07-07T18:05:13","modified_gmt":"2026-07-07T16:05:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.isleofsummer.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id='verlauf'  class='avia-section av-liiy1l6x-9f60e548a09b7dfd0a94bcbda2a504c7 alternate_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  avia-bg-style-scroll container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-143'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n<div  class='flex_column av-liiy4nzg-19c0801ca2ca881d22b40d3dad5348c4 av_one_full  avia-builder-el-1  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div av-animated-generic fade-in  '     ><section  class='av_textblock_section av-x1kh-1f5075e2d6d2cdb7eb6cc79ea9e31a08 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\nIsle of Summer<\/h1>\n<h3>1. Veranstalter<\/h3>\n<p>Veranstalterin der Isle of Summer Eventreihe ist die Permanent Entertainment GmbH, vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Reichenbachstra\u00dfe 33, 80469 M\u00fcnchen (nachfolgend \u201eVeranstalter\u201c)<\/p>\n<h3>2. Geltungsbereich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p>a) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) erlangen zwischen dem K\u00e4ufer eines Tickets und dem Veranstalter und\/oder dem Besucher und dem Veranstalter G\u00fcltigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schlie\u00dft der Ticketk\u00e4ufer und der Besucher (nachfolgend \u201eKunde\u201c) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.<\/p>\n<p>b) Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Festivalgel\u00e4ndes an.<\/p>\n<p>c) Die Isle of Summer Eventreihe findet auf ausgewiesenen Festivalarealen statt. Das Festivalgel\u00e4nde umfasst das eigentliche Veranstaltungsgel\u00e4nde und die Parkfl\u00e4chen.<\/p>\n<h3>3. Vertragsschluss<\/h3>\n<p>a) Die Darstellung von Tickets und sonstigen Leistungen auf den Websites der Permanent Entertainment GmbH sowie der von ihr beauftragten Vorverkaufsstellen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.<\/p>\n<p>Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgew\u00e4hlten Tickets ab.<\/p>\n<p>Der Vertrag kommt zustande, sobald die Permanent Entertainment GmbH oder die jeweilige Vorverkaufsstelle das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch eine Bestellbest\u00e4tigung, eine Zahlungsbest\u00e4tigung, die Bereitstellung der Tickets, die \u00dcbersendung der Tickets oder die Belastung des gew\u00e4hlten Zahlungsmittels erfolgen. F\u00fcr den Vertragsschluss gen\u00fcgt bereits eine dieser Handlungen.<\/p>\n<p>Eine automatisch versandte Eingangsbest\u00e4tigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern hierin nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p>b) Eine Bestellung ist nur f\u00fcr vollj\u00e4hrige und unbeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>c) Eine R\u00fcckgabe oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbet\u00e4tigungen, bei denen f\u00fcr die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kein Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere f\u00fcr s\u00e4mtliche von der Permanent Entertainment GmbH veranstalteten Festivals, Konzerte und sonstigen Veranstaltungen.<\/p>\n<h3>4. Weitergabe von Tickets<\/h3>\n<p>a) Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene \u00dcbertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zul\u00e4ssig, es sei denn<\/p>\n<p>aa) dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden bekannt war bzw. bekannt sein musste<\/p>\n<p>bb) das Ticket wird zu einem h\u00f6heren Preis angeboten als der Nennpreis des Tickets<\/p>\n<p>cc) es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.<\/p>\n<p>dd) es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht \u00fcbertragbares Ticket<\/p>\n<p>ee) der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, \u00fcber nicht autorisierte Dritte durchgef\u00fchrt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktpl\u00e4tzen und Ticketweiterverk\u00e4ufern im Internet (z. B. eBay).<\/p>\n<p>ff) die \u00dcbertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbema\u00dfnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.<\/p>\n<p>b) Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen unter a) versto\u00dfen hat kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden\/Ticketinhaber entsch\u00e4digungslos den Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde verweigern bzw. ihn des Gel\u00e4ndes verweisen, einen zuk\u00fcnftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegen\u00fcber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie f\u00fcr jeden Versto\u00df gegen 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in H\u00f6he von bis zu maximal 2.500,00 EUR fordern. Die genaue H\u00f6he der Vertragsstrafe wird durch den Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zust\u00e4ndigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Veranstalters wegen des Versto\u00dfes anzurechnen. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise \u00fcber den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern.<\/p>\n<p>c) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.<\/p>\n<h3>5. Einlass zum Veranstaltungsgel\u00e4nde<\/h3>\n<p>a) Der Zutritt zum Veranstaltungsgel\u00e4nde ist nur mit einem g\u00fcltigen Ticket m\u00f6glich. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgel\u00e4nde und nur f\u00fcr eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgel\u00e4ndes ist (mit Ausnahme eines Wochenendtickets) ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>b) Beim Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde wird eine Sicherheitskontrolle durch das Sicherheitspersonal vor Ort durchgef\u00fchrt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Veranstaltungsgel\u00e4ndes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erkl\u00e4ren sich damit einverstanden.<\/p>\n<p>c) Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum Festivalgel\u00e4nde aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere<\/p>\n<p>aa) das Mitf\u00fchren von verbotenen Gegenst\u00e4nden (gem\u00e4\u00df Ziffer 6)<\/p>\n<p>bb) ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Bet\u00e4ubungsmittel berauschter Zustand des Besuchers<\/p>\n<p>cc) eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers.<\/p>\n<p>dd) eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendsch\u00fctzenden Vorschriften durch den Besucher selbst oder Begleitpersonen<\/p>\n<p>d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund f\u00fcr die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalb\u00e4ndchen ihre G\u00fcltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.<br \/>\ne) Vor den Au\u00dfenb\u00fchnen des Veranstaltungsgel\u00e4ndes ist ausreichend Platz f\u00fcr alle Festivalbesucher. Der Zugang auf die B\u00fchnen, VIP-Bereiche, Zelte und Indoor-B\u00fchnen sind begrenzt und bereits auf Grund beh\u00f6rdlicher Vorgaben limitiert. Der Veranstalter ist berechtigt den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazit\u00e4tsgrenze ganz oder teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereiche innerhalb des Veranstaltungsgel\u00e4ndes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.<\/p>\n<h3>6. Verbotene Gegenst\u00e4nde<\/h3>\n<p>a) Auf dem gesamten Festivalgel\u00e4nde ist das Mitf\u00fchren von Glasflaschen jeglicher Art, sonstige Glasbeh\u00e4lter, Tieren, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenst\u00e4nden, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung \u00fcber dem Gel\u00e4nde), Vuvuzelas, Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religi\u00f6se Gegenst\u00e4nden aller Art, einschlie\u00dflich Banner, Schilder, Symbole oder Flugbl\u00e4tter sowie gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde jeglicher Art verboten.<\/p>\n<p>b) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter h\u00e4lt sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgel\u00e4nde auszusprechen.<\/p>\n<p>c) Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenst\u00e4nde vor\u00fcbergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.<\/p>\n<h3>7. Hausrecht \/ Verhaltensregeln \/ Fotografieren und Filmen<\/h3>\n<p>a) Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschlie\u00dflich der eingesetzten Sicherheitsdienste) ausge\u00fcbt. Auf dem Festivalgel\u00e4nde gelten die Haus- bzw. Festivalgel\u00e4ndeordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt auf dem Festivalgel\u00e4nde<\/p>\n<p>aa) verbotene Gegenst\u00e4nde mitzuf\u00fchren,<\/p>\n<p>bb) k\u00f6rperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszu\u00fcben,<\/p>\n<p>cc) Gegenst\u00e4nde auf die B\u00fchne oder andere Besucher zu werfen,<\/p>\n<p>dd) au\u00dferhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,<\/p>\n<p>ee) bauliche Anlagen, W\u00e4nde, Sachen etc. zu besch\u00e4digen, bemalen, bespr\u00fchen oder zu beschmutzen,<\/p>\n<p>ee) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsm\u00e4\u00dfig Handel zu treiben, Werbema\u00dfnahmen oder Marketingaktionen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>ff) Bereiche und R\u00e4ume zu betreten, die f\u00fcr die allgemeinen Besucher nicht freigegeben sind, bzw. auf B\u00fchnen, Zelte, Traversen o.\u00e4. zu klettern.<\/p>\n<p>b) Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen mittels Smartphones oder Digitalkameras (keine Profiausr\u00fcstung) f\u00fcr den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Pers\u00f6nlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Jede dar\u00fcberhinausgehende Herstellung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Ver\u00f6ffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.<\/p>\n<p>c) Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln versto\u00dfen, k\u00f6nnen durch den Veranstalter bzw. dessen Personal vom Festivalgel\u00e4nde verwiesen und ihnen gegen\u00fcber ein Hausverbot ausgesprochen werden.<br \/>\nd) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalb\u00e4ndchen seine G\u00fcltigkeit. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.<\/p>\n<h3>8. Veranstaltungsabsage \/ Veranstaltungsabbruch \/ Veranstaltungsablauf<\/h3>\n<p>a) Wird ein Isle of Summer Event vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgeb\u00fchr und Systemgeb\u00fchr.<\/p>\n<p>b) Die Isle of Summer Events werden bei jeder Witterung durchgef\u00fchrt. Sollten die Witterungsumst\u00e4nde jedoch Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Gesundheit f\u00fcr Besucher, K\u00fcnstler oder Personal bef\u00fcrchten lassen, wird das Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des bereits laufenden Festivals aus sonstigen Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt, insbesondere aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein R\u00fcckverg\u00fctungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden.<\/p>\n<p>c) Eine Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den aufgrund einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>d) Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die L\u00e4nge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und \u00fcbernimmt daher gegen\u00fcber dem Besucher hierf\u00fcr keine Haftung.<\/p>\n<p>e) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch auf dem Festivalgel\u00e4nde. Im Falle von Programm\u00e4nderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten einzelner K\u00fcnstler, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Anspr\u00fcche gegen den Veranstalter, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter Festivals gewahrt bleibt.<\/p>\n<p>f) Versp\u00e4tungen und Ab\u00e4nderungen einzelner Programmpunkte sind m\u00f6glich. \u00c4nderungen wird der Veranstalter unverz\u00fcglich online auf der Veranstaltungshomepage oder in der Festival-App bekanntgeben.<\/p>\n<h3>9. Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung durch Lautst\u00e4rke<\/h3>\n<p>a) Dem Besucher ist bewusst, dass bei den Isle of Summer Events, insbesondere vor den B\u00fchnen eine besondere Lautst\u00e4rke herrscht und die Gefahr von m\u00f6glichen Gesundheitssch\u00e4den, insbesondere H\u00f6rsch\u00e4den, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt durch geeignete technische Ausstattung, Lautst\u00e4rkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabh\u00e4ngig davon dringend empfohlen, Ohrst\u00f6psel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der N\u00e4he der Lautsprecherboxen.<\/p>\n<p>b) Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen B\u00fchnen sowie die Aufenthaltsdauer ist durch den Besucher an die jeweils individuellen H\u00f6rgewohnheiten und die damit verbundene Zutr\u00e4glichkeit anzupassen.<\/p>\n<h3>10. Jugendschutz<\/h3>\n<p>a) F\u00fcr die Veranstaltung gelten die jeweils am Veranstaltungsort anwendbaren jugendschutzrechtlichen Vorschriften sowie beh\u00f6rdliche Auflagen.<\/p>\n<p>b) Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschlie\u00dflich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr gestattet. Ma\u00dfgeblich sind die jeweils am Veranstaltungsort geltenden jugendschutzrechtlichen Vorschriften sowie beh\u00f6rdliche Auflagen. Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.<\/p>\n<h3>11. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h3>\n<p>a) Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Sch\u00e4den bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend \u201ewesentliche Nebenpflicht\u201c), ist die Haftung des Veranstalters auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Sch\u00e4den begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>b) Anspr\u00fcche wegen schuldhafter Herbeif\u00fchrung von Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger T\u00e4uschung, aufgrund einer vom durch den Veranstalter \u00fcbernommenen Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder f\u00fcr ein vom Veranstalter \u00fcbernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>c) Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Veranstalters.<\/p>\n<p>d) Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr verloren gegangene oder besch\u00e4digte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkpl\u00e4tzen bzw. dem Campinggel\u00e4nde geschieht auf eigene Gefahr.<\/p>\n<h3>12. Bild- und Tonaufnahmen<\/h3>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden durch den Veranstalter sowie durch vom Veranstalter beauftragte Fotografen, Filmteams, Agenturen und sonstige Dienstleister Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt. Hierauf wird der Besucher vor und w\u00e4hrend der Veranstaltung, insbesondere im Ticketprozess, in den Veranstaltungsbedingungen sowie durch Hinweise am Veranstaltungsgel\u00e4nde, hingewiesen.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(2) Die Aufnahmen dienen der Berichterstattung \u00fcber die Veranstaltung, der Dokumentation, der \u00d6ffentlichkeitsarbeit sowie der Bewerbung der Veranstaltung und k\u00fcnftiger vergleichbarer Veranstaltungen des Veranstalters. Sie k\u00f6nnen zu diesen Zwecken insbesondere auf den Websites des Veranstalters, in Newslettern, Pressemitteilungen, Aftermovies sowie auf den Social-Media-Kan\u00e4len des Veranstalters, insbesondere Instagram, Facebook, TikTok, YouTube und LinkedIn, ver\u00f6ffentlicht und verbreitet werden. Dies umfasst auch Stories, Reels, Kurzvideos und sonstige plattform\u00fcbliche Formate.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(3) Die Nutzung erfolgt grunds\u00e4tzlich in Form von \u00dcbersichts-, B\u00fchnen-, Stimmungs-, Publikums- und Veranstaltungsaufnahmen, bei denen einzelne Besucher nicht gezielt als Hauptmotiv herausgestellt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insoweit auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Veranstalters liegt in der Dokumentation, \u00f6ffentlichen Darstellung, Nachberichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung sowie k\u00fcnftiger vergleichbarer Veranstaltungen. Die bildnis- und pers\u00f6nlichkeitsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere \u00a7\u00a7 22, 23 KUG.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(4) Soweit ein Besucher nach Kenntnis dieser Hinweise das Veranstaltungsgel\u00e4nde betritt oder sich in entsprechend gekennzeichneten Foto- und Filmbereichen aufh\u00e4lt, kann hierin \u2013 abh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls \u2013 zugleich eine konkludente Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen zu den vorstehend genannten Zwecken liegen, soweit keine \u00fcberwiegenden schutzw\u00fcrdigen Interessen des Besuchers entgegenstehen.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(5) Eine hervorgehobene werbliche Nutzung einzelner Besucher, bei der die betreffende Person erkennbar im Mittelpunkt der Aufnahme steht, insbesondere f\u00fcr Anzeigen, Paid Social Ads, Plakate, individualisierte Werbemotive, Kampagnenmotive oder sonstige besonders herausgestellte Werbema\u00dfnahmen, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Erlaubnis eingreift.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(6) Der Veranstalter achtet darauf, dass berechtigte Interessen von Besuchern gewahrt bleiben. Es werden insbesondere keine Aufnahmen ver\u00f6ffentlicht, die einzelne Besucher in unzumutbarer Weise hervorheben, herabw\u00fcrdigen, entstellen, in einem unangemessenen oder besonders sensiblen Kontext darstellen oder berechtigte Privatheitsinteressen verletzen.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(7) Besucher k\u00f6nnen der Anfertigung und Verwendung von Aufnahmen, auf denen sie erkennbar abgebildet sind, aus Gr\u00fcnden, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Der Widerspruch kann w\u00e4hrend der Veranstaltung gegen\u00fcber dem Veranstalter vor Ort oder nachtr\u00e4glich in Textform, insbesondere per E-Mail an &#x69;&#110;f&#x6f;&#64;p&#x65;&#114;m&#x61;&#110;e&#x6e;&#116;-&#x65;&#x6e;t&#x65;&#x72;&#116;&#x61;&#x69;&#110;&#x6d;&#x65;&#110;t&#x2e;&#99;o&#x6d;, erkl\u00e4rt werden. Der Veranstalter wird berechtigte Einw\u00e4nde pr\u00fcfen und betroffene Inhalte im Rahmen der rechtlichen und technischen M\u00f6glichkeiten entfernen, unkenntlich machen oder von einer k\u00fcnftigen Verwendung absehen.<\/p>\n<p class=\"x_MsoNormal\">(8) Die gesetzlichen Rechte der Besucher, insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild, dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht und der Datenschutz-Grundverordnung, bleiben unber\u00fchrt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empf\u00e4ngern, Speicherdauer, Drittland\u00fcbermittlungen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter www.isleofsummer.at\/privacy-policy\/.<\/p>\n<h3>13. Datenschutz<\/h3>\n<p>Siehe Reiter Datenschutz unter www.isleofsummer.at\/privacy-policy\/<\/p>\n<h3>14. Anwendbares Recht \/ Salvatorische Klausel \/ Sonstiges<\/h3>\n<p>a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Gegen\u00fcber Verbraucher\u00a0bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem sie ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt haben, unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>b) Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor, diese AGB mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu \u00e4ndern. F\u00fcr bereits abgeschlossene Vertr\u00e4ge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen<\/p>\n<p>c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am n\u00e4chsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>d) Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n<h3>15. Parkpl\u00e4tze<\/h3>\n<p>Das Parken ist auf von der Permanent Entertainment GmbH ausgewiesenen Parkpl\u00e4tzen gestattet. F\u00fcr einen KFZ Stellplatz auf diesen Parkfl\u00e4chen\/-pl\u00e4tzen wird ein Unkostenbeitrag f\u00fcr Personal, Renaturierung und Miete erhoben.<\/p>\n<\/div><\/section><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":11,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-143","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.1 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB | ISLE OF SUMMER VIENNA<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.isleofsummer.at\/de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB | ISLE OF SUMMER 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